Deshalb besteht im Falle der Bewirtschaftung von Flächen (in Summe weniger als 0,3 Hektar) für eine Dauer von drei Jahren ab Erhalt der Zahlung die Verpflichtung zur Abgabe eines Mehrfachantrages (MFA). Die Verpflichtung beginnt in dem auf das Jahr der Auszahlung folgenden Kalenderjahr, zum Beispiel Zahlung im Oktober 2009, Abgabe des MFA 2010, 2011 und 2012; Zahlung 2010, Abgabe 2011, 2012 und 2013.
Alle betroffenen Landwirte habe von der Agrarmarkt Austria ein diesbezügliches Informationsschreiben erhalten. In Zukunft wird diese Information im Rahmen des Auszahlungsbescheides der AMA erfolgen. Wenn die Verpflichtung zur Abgabe eines MFA nicht eingehalten wird, werden von der AMA pro Antragsjahr 25% der erhaltenen Prämie zurückgefordert.
Alle betroffenen Landwirte habe von der Agrarmarkt Austria ein diesbezügliches Informationsschreiben erhalten. In Zukunft wird diese Information im Rahmen des Auszahlungsbescheides der AMA erfolgen. Wenn die Verpflichtung zur Abgabe eines MFA nicht eingehalten wird, werden von der AMA pro Antragsjahr 25% der erhaltenen Prämie zurückgefordert.