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Registerauszug überprüfen
Gemeinsam mit den Bescheiden für die einheitliche Betriebsprämie hat die AMA Anfang Jänner auch wieder die Auszüge aus dem AMA-Rinderregister verschickt. Der Auszug berücksichtigt alle Meldungen, die bis 24.11. bei der AMA eingegangen sind. Zu- und Abgänge der letzten Wochen sind daher noch nicht enthalten.
Lediglich jene Betriebe, die sich in den vergangenen drei Monaten selbst über das Rindernet einen Registerauszug (Stallregister) erstellt haben, erhielten keinen Auszug zugesandt.
Nutzen Sie den Registerauszug (RA) unbedingt für eine Kontrolle, ob auch alle Meldungen korrekt durchgeführt wurden. Gehen Sie dabei am besten folgendermaßen vor:
Lediglich jene Betriebe, die sich in den vergangenen drei Monaten selbst über das Rindernet einen Registerauszug (Stallregister) erstellt haben, erhielten keinen Auszug zugesandt.
Nutzen Sie den Registerauszug (RA) unbedingt für eine Kontrolle, ob auch alle Meldungen korrekt durchgeführt wurden. Gehen Sie dabei am besten folgendermaßen vor:
- Abgleich des Tierbestandes im Stall mit dem RA. Sind alle Rinder im Stall auch auf dem RA angeführt, bzw. sind eventuell Rinder nicht abgemeldet? Stimmt das Geschlecht der Tiere laut RA? Haben alle Tiere zwei Ohrmarken?
- Abgleich der Angaben im RA mit den dazugehörigen Daten im Bestandsverzeichnis (Zugangs- bzw. Geburtsdatum, Geschlecht, Rasse, Abgangsdatum).

