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Aktuelle Tipps zur Rinderkennzeichnung

Eine regelmäßige Überprüfung bewahrt vor negativen Überraschungen bei einer Vor-Ort-Kontrolle.
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Registerauszug überprüfen

Gemeinsam mit den Bescheiden für die einheitliche Betriebsprämie hat die AMA Anfang Jänner auch wieder die Auszüge aus dem AMA-Rinderregister verschickt. Der Auszug berücksichtigt alle Meldungen, die bis 24.11. bei der AMA eingegangen sind. Zu- und Abgänge der letzten Wochen sind daher noch nicht enthalten.
Lediglich jene Betriebe, die sich in den vergangenen drei Monaten selbst über das Rindernet einen Registerauszug (Stallregister) erstellt haben, erhielten keinen Auszug zugesandt.
 
Nutzen Sie den Registerauszug (RA) unbedingt für eine Kontrolle, ob auch alle Meldungen korrekt durchgeführt wurden. Gehen Sie dabei am besten folgendermaßen vor:
  • Abgleich des Tierbestandes im Stall mit dem RA. Sind alle Rinder im Stall auch auf dem RA angeführt, bzw. sind eventuell Rinder nicht abgemeldet? Stimmt das Geschlecht der Tiere laut RA? Haben alle Tiere zwei Ohrmarken?
  • Abgleich der Angaben im RA mit den dazugehörigen Daten im Bestandsverzeichnis (Zugangs- bzw. Geburtsdatum, Geschlecht, Rasse, Abgangsdatum).
Sollten Fehler in den Meldungen festgestellt werden, lassen Sie diese umgehend über die Tierkennzeichnungs-Hotline der LK (Tel. 05 6902 1700) richtigstellen. Fehler im Bestandsverzeichnis gleich korrigieren. Fehlende Ohrmarken umgehend nachbestellen und nach Lieferung einziehen.

Online-Bestandsverzeichnis nutzen

Wer seine Meldungen bereits über das AMA-Rindernet durchführt, kann sich dort für das sogenannte "Online-Bestandsverzeichnis" registrieren. In diesem Fall braucht am Betrieb kein separates schriftliches Verzeichnis mehr geführt werden. Die ohnedies notwendigen Meldungen an die AMA über das Rindernet ersetzen in diesem Fall das Bestandsverzeichnis. Das Online-Bestandsverzeichnis stellt damit eine deutliche Vereinfachung für den Betrieb dar und die Gefahr von fehlerhaften Eintragungen ins Bestandsverzeichnis wird vermieden.
Sinnvoll ist natürlich trotzdem, sich fallweise ein aktuelles Stallregister aus dem Rindernet auszudrucken.

Sanktionen bei fehlenden Ohrmarken

Bislang führten fehlende Ohrmarken bei AMA-Kontrollen nur dann zu Prämienkürzungen, wenn bei einem Rind beide Ohrmarken (OM) fehlten. In Hinkunft muss die AMA bereits dann eine Sanktion vornehmen, wenn bei einer Vor-Ort-Kontrolle ein erhöhter Prozentsatz an Tieren nur eine OM aufweist. Bei einem Bestand von bis zu 10 Rindern dürfen höchstens 2 davon mit nur 1 OM gekennzeichnet sein. In Beständen über 10 Tieren kommt es zu einer Sanktion, wenn bei mehr als 20% der Tiere nur 1 OM vorhanden ist. Kontrollieren Sie daher Ihren Bestand regelmäßig auf fehlende Ohrmarken.
29.12.2011
Autor:DI Franz Vogelmayer
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