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Alt- und Totholzlebensgemeinschaften im Saarland

Das Saarland liegt mitten in den subatlantischen Rotbuchenwäldern, man sieht daher eine besondere Verantwortung für den Schutz und die Sicherung der Biodiversität.
Die Buchenurwälder sind durch die Bewirtschaftung im Saarland verschwunden, das hat einen massiven Arten- und Strukturschwund im Wald zur Folge. Der Wald ist aber heute ein unverzichtbarer Rohstofflieferant und mit der weiterverarbeitenden Industrie ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Die Brennholz- und Biomassenutzung nimmt zu, sie ist eine nachhaltig nutzbare Energiequelle. Die Artenvielfalt im Wald kann daher nicht allein mit nutzungsfreien Wäldern gesichert werden. Man sieht nur einen Ausweg in der gleichwertigen Verschmelzung von Ökonomie und Ökologie.

Nutzungsverzichte für Naturschutz

Im Saarland gibt es drei Säulen zur Integration der Alt- und Totholzbiozönosen (Lebensgemeinschaften) in die Waldwirtschaft:
  • Nutzungsfreie Naturwaldzellen auf 10% der Staatswaldflächen
  • (Laub-)Altbaumbestände über 160 Jahre als Quellhabitat und Trittstein im Bioverbundsystem. Laut Waldinventur gibt es im Saarland noch 2800 ha Altbaumbestände im Staatswald, die älter als 180 Jahre sind, davon die Hälfte nur mehr als Überhalt, das sind zusätzliche 8%, die nicht mehr genutzt werden.
  • Biotopbäume und Restschirmhaltung auf der gesamten übrigen Waldfläche (Dicke-Buchen-Programm). Das Ziel sind mindestens 10 Altbäume pro Hektar oder 100 Vfm/ha im gesamten Wirtschaftswald des saarländischen Staatswaldes. Diese Biotopbäume werden bei der Nutzungsauszeige ausgeschieden und mit Farbe (B) gekennzeichnet. Es sind Bäume, die einen BHD (Brusthöhendurchmesser) von 90 cm und mehr haben, C-Qualität bereits bei 80 cm. Ausgenommen sind besonders wertvolle Furnierstämme, die entsprechend der Inventur ca. 13% des Vorrates ausmachen. Zusätzlich können punktuell Stämme zur Einleitung der Verjüngung ("Lichtfresser“) oder zur Pflege von Wertbäumen entnommen werden. Unter dem definierten Zieldurchmesser müssen Bäume, die für eine Schlüsselstruktur notwendig sind, unabhängig von ihrer Qualität stehen bleiben. Es sind dies Bäume, in denen besonders schützenswerte Arten vorkommen (Schwarzspecht, Hohltaube, Waldkauz, Fledermäuse, Mittelspechte und andere Rote-Liste-Arten, ferner Horstbäume, Bäume mit großem Mulmkörper sowie mit Pilzkonsolen. Nadelbäume werden unabhängig von ihrer Qualität und ihrer Dimension nicht mehr genutzt und dem natürlichen Alterungsprozess überlassen, wenn sie für den Biotop- und Artenschutz wichtige Strukturen der obgenannten Kategorie darstellen. In eine zweite Kategorie fallen Stämme, über deren Stehenbleiben von Fall zu Fall entschieden wird (Blitzbäume, gebrochene Krone, Zopftrocknis, Schleimfluss etc.)
Links zum Thema
  • Laubwertholzerzeugung mit geringem Aufwand
  • Saarland: Von Kahlschlag auf Einzelstammnutzung umgestellt
  • Frankreich – eines der waldreichsten Länder in Europa
  • In Lothringen fallen 80 Prozent als Brennholz an
  • Qualifizierung und Dimensionierung als Strategie
21.06.2012
Autor:Ing. Roman Schmiedler
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