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Ein Grenzwert für Spuren von in der EU noch nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verfehlte knapp die notwendige qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten. Im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit wurde gestern in Brüssel lediglich ein Meinungsbild erstellt. Einen neuen Anlauf für eine offizielle Abstimmung möchte die Kommission am 22. oder 23.02. im Ständigen Ausschuss für Tierernährung nehmen.
Frankreich, Ungarn, Polen, Griechenland, Malta, Zypern, Luxemburg, Litauen und Lettland lehnen den EU-Kommissionsvorschlag ab. Diese Länder möchten nicht, dass Spuren nicht zugelassener GVO in die EU gelangen. Die Kommission hält dem entgegen, es ginge bei einem Grenzwert von 0,1% für Importfuttermittel lediglich um sensible Analyseverfahren. Außerdem ist die Kommission bereit, weiter auf die Sicherheitsbedenken einzugehen. Von einer Einigung mit Frankreich hängt es ab, ob der Vorschlag in diesem Monat noch die Zustimmung bekommt. Dieses Land und Deutschland sollen die EU-Kommission zudem aufgefordert haben, den Vorschlag insofern nachzubessern, dass nur Spuren von GVO erlaubt sind, die zumindest in einem Drittstaat als sicher für Mensch und Natur erklärt worden sind.
Weiters standen drei neue GV-Maissorten und eine GV-Baumwollsorte zur Genehmigung an. Die notwendige qualifizierte Mehrheit kam nicht zustande. Zur Abstimmung standen die Maissorten MIR604xGA21, Bt11xMIR604 und Bt11xMIR604xGA21 von Syngenta Seeds S.A.S. sowie eine gentechnisch veränderte Baumwolle von Dow AgroScience Europe. Die EU-Kommission wird nun ihren Vorschlag dem EU-Ministerrat vorlegen. Sollte sich auch dieser nicht eindeutig für eine Zulassung aussprechen, wird die Kommission wie üblich die GV-Sorten ohne Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten genehmigen.
Frankreich, Ungarn, Polen, Griechenland, Malta, Zypern, Luxemburg, Litauen und Lettland lehnen den EU-Kommissionsvorschlag ab. Diese Länder möchten nicht, dass Spuren nicht zugelassener GVO in die EU gelangen. Die Kommission hält dem entgegen, es ginge bei einem Grenzwert von 0,1% für Importfuttermittel lediglich um sensible Analyseverfahren. Außerdem ist die Kommission bereit, weiter auf die Sicherheitsbedenken einzugehen. Von einer Einigung mit Frankreich hängt es ab, ob der Vorschlag in diesem Monat noch die Zustimmung bekommt. Dieses Land und Deutschland sollen die EU-Kommission zudem aufgefordert haben, den Vorschlag insofern nachzubessern, dass nur Spuren von GVO erlaubt sind, die zumindest in einem Drittstaat als sicher für Mensch und Natur erklärt worden sind.
Weiters standen drei neue GV-Maissorten und eine GV-Baumwollsorte zur Genehmigung an. Die notwendige qualifizierte Mehrheit kam nicht zustande. Zur Abstimmung standen die Maissorten MIR604xGA21, Bt11xMIR604 und Bt11xMIR604xGA21 von Syngenta Seeds S.A.S. sowie eine gentechnisch veränderte Baumwolle von Dow AgroScience Europe. Die EU-Kommission wird nun ihren Vorschlag dem EU-Ministerrat vorlegen. Sollte sich auch dieser nicht eindeutig für eine Zulassung aussprechen, wird die Kommission wie üblich die GV-Sorten ohne Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten genehmigen.

