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Das LFI Tirol ist ein selbstständiger Verein zur Weiterbildung im ländlichen Raum. Dieser bildet die Plattform für alle landwirtschaftlichen Bildungsaktivitäten in Tirol.
Unser Weiterbildungsprogramm wird nach den Bedürfnissen und Wünschen der Menschen im ländlichen Raum gestaltet.
Obfrau: Vizepräsidentin Ök.-Rätin Resi Schiffmann
Geschäftsführerin: Dipl.-Ing. Evelyn Darmann
Tel. 05 92 92-1100
Wenn Sie Fragen oder Wünsche zu Bildungsangeboten haben, wenden Sie sich direkt an das LFI-Kundenservice unter der Telefonnummer 05 92 92-1111.
Hier werden Sie gerne beraten oder an die zuständigen Stellen weitergeleitet.
Die Geschäftszeiten sind von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Hinweise zu Veranstaltungen und Terminen erhalten Sie über die Online-Kurssuche auf der LFI-Homepage unter www.lfi.at/tirol. Dort finden Sie in der Rubrik „Aktuell“ auch Informationen zu laufenden Veranstaltungen. Die wöchentliche LFI-Seite in den Landwirtschaftlichen Blättern liefert Ihnen außerdem aktuelle Informationen.
Die Teilnahmegebühren werden, wenn nicht anders vereinbart, am Veranstaltungsort bzw. mittels Einzugsberechtigung eingehoben und beinhalten keine Mehrwertsteuer.
Unser Weiterbildungsprogramm wird nach den Bedürfnissen und Wünschen der Menschen im ländlichen Raum gestaltet.
Obfrau: Vizepräsidentin Ök.-Rätin Resi Schiffmann
Geschäftsführerin: Dipl.-Ing. Evelyn Darmann
Tel. 05 92 92-1100
Wenn Sie Fragen oder Wünsche zu Bildungsangeboten haben, wenden Sie sich direkt an das LFI-Kundenservice unter der Telefonnummer 05 92 92-1111.
Hier werden Sie gerne beraten oder an die zuständigen Stellen weitergeleitet.
Die Geschäftszeiten sind von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Hinweise zu Veranstaltungen und Terminen erhalten Sie über die Online-Kurssuche auf der LFI-Homepage unter www.lfi.at/tirol. Dort finden Sie in der Rubrik „Aktuell“ auch Informationen zu laufenden Veranstaltungen. Die wöchentliche LFI-Seite in den Landwirtschaftlichen Blättern liefert Ihnen außerdem aktuelle Informationen.
Die Teilnahmegebühren werden, wenn nicht anders vereinbart, am Veranstaltungsort bzw. mittels Einzugsberechtigung eingehoben und beinhalten keine Mehrwertsteuer.

