Das neue AmaGap entspricht nun der GlobalGap-Version 4 |
- Neu ist das Aufzeichnungsblatt "Gefahrenanalyse". Dieses enthält alle Punkte der alten "Hygienerisikoanalyse" und ein paar neue Anforderungen wie die Bereiche "Vorernte" und die "Gefahren zur Lebensmittelsicherheit".
- Die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern als Kopfdüngung ist vom Anbau bis zur Ernte nicht zulässig. Bei mehrjährigen Kulturen bis zur letzten Ernte des jeweiligen Jahres.
- Das für den Pflanzenschutz verwendete Wasser muss unbedenklich sein (Gefahrenanalyse). Wird Wasser aus der Ortswasserleitung verwendet beziehungsweise kommt das Wasser nicht mit dem Gemüse in Kontakt (Wurzelgemüse), ist keine Analyse erforderlich. Ansonsten wie beim Beregnungswasser vorgehen.
- Ein Warenrückruf ist nun zu "testen". Bisher war nur das beigelegte Flussdiagramm zu unterzeichnen. Ein möglicher Grund für einen Warenrückruf ist anzunehmen (wie etwa Wartefrist nicht eingehalten) und der Ablauf des Warenrückrufes ist zu simulieren. Der Abnehmer muss jedoch nicht tatsächlich informiert werden. Eine entsprechende Vorlage liegt den von der AMA zugesendeten Unterlagen bei.
- Bei einer Erstkontrolle/Erstzertifizierung muss für alle Äcker die "Risikoanalyse für neue Standorte" ausgefüllt werden.
- Zu achten ist auch auf den Status der einzelnen Punkte in der Selbsteinschätzung. Einige Nebenkriterien wurden zu Hauptkriterien. Zum Beispiel ist die Dokumentation über festgestellte Schädlinge nun ein Hauptkriterium. Auch das abschließbare Lager für Pflanzenschutzmittel. Die Regale im Pflanzenschutzmittellager müssen nun aus nicht absorbierbarem Material bestehen (Nebenkriterium).

