© Leo Lindner |
Eine Absicherung des Viehbestands bei der Österreichischen Hagelversicherung ist seit 2003 möglich. Für rund 750.000 Rinder - mehr als ein Drittel des Gesamtbestandes - wurde diese bereits abgeschlossen. Die "Agrar Rind" deckt Verendungsfälle infolge von Unfall, Krankheit und Nottötung ab. Inkludiert sind auch Totgeburten sowie die Nichtverwertbarkeit von Schlachtkörpern. Ein weiterer Vorteil: Damit ist automatisch eine finanzielle Absicherung gegen Unwetterschäden gegeben. So werden z. B. sogar Hagelschäden an Rundballen und Fahrsilofolien entschädigt. Seit 2011 besteht eine neue Versicherungsvariante mit verbesserten Entschädigungsleistungen (siehe Tabellen). Beispielsweise werden Totgeburten in dieser Form doppelt so hoch als bisher entschädigt.
Anträge für die Rinderversicherung sind bis 31.03.2012 möglich.
Anträge für die Rinderversicherung sind bis 31.03.2012 möglich.

