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Sorgfalt bei Rinderkennzeichnung vermeidet Sanktionen

Österreichische Rinderhalter haben bereits Routine bei der Kennzeichnung und Meldung von Rindern sowie dem Führen des Bestandsverzeichnisses. Doch diese Routine birgt die Gefahr, dass durch Unachtsamkeiten Fehler entstehen, die im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle zu Prämienkürzungen führen können.
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Bei der Rinderkennzeichnung schleichen sich immer wieder Fehler ein. Um dies zu vermeiden und somit auch eventuellen Sanktionen zu entgehen, werden in den folgenden Absätzen die wichtigsten Punkte der Rinderkennzeichnung nochmals in Erinnerung gerufen:
Kälber sind nach der Geburt innerhalb der gültigen Kennzeichnungsfrist (in der Regel sieben Tage. Lediglich im Falle der Freilandhaltung gilt die erweitere Frist von 20 Tagen) mit den amtlichen Ohrmarken zu versehen.

Ordnungsgemäße Kennzeichnung

Verliert ein Rind im Laufe des Lebens eine Ohrmarke, muss diese unverzüglich nachbestellt werden. Die Ohrmarke wird per Post zugestellt und ist sofort nach dem Erhalt dem Tier wieder einzuziehen. Stellt die Agrarmarkt Austria im Rahmen der Vor-Ort-Kontrolle das Fehlen von Ohrmarken fest, muss das bei der Beurteilung des Prüfergebnisses berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich daher die ordnungsgemäße Kennzeichnung regelmäßig zu kontrollieren und fehlende Ohrmarken unverzüglich nachzubestellen.

Rindermeldungen sofort nach Ereignis

Tiergeburten, Zu- und Abgänge, Verendungen beziehungsweise Schlachtungen von Rindern sind innerhalb von sieben Tagen an die Rinderdatenbank zu melden. Dem Rinderhalter ist es freigestellt, die Meldung über die zuständige Landwirtschaftskammer oder über das Internetserviceportal der AMA unter www.eama.at zu melden. In beiden Fällen ist für die Einhaltung der Frist der Eingang in der Erfassungsstelle beziehungsweise der Rinderdatenbank maßgeblich. Zur Vermeidung von Meldeverspätungen wird generell empfohlen, die Meldung noch am Tag des Meldeereignisses bzw. am Folgetag durchzuführen. Dadurch kann die Gefahr einer Meldeverspätung noch am ehesten vermieden werden.

Schriftliche Aufzeichnungen

Parallel zur Meldung an die Rinderdatenbank ist in jedem Betrieb ein Bestandsverzeichnis zu führen. Dieses wird in den meisten Fällen in Papier- bzw. Buchform geführt, aber auch die elektronische Führung des Bestandsverzeichnisses gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die Eintragungsfrist beträgt auch hier sieben Tage. Die häufigsten Fehler stellen fehlerhafte oder fehlende Eintragungen dar. Häufige Kritikpunkte sind hier ein fehlendes Abgangs- oder Zugangsdatum bzw. ein fehlender Abnehmer oder Vorbesitzer. Auch hier empfiehlt es sich, die Änderungen sofort nach Eintritt der Bestandsänderung im Bestandsverzeichnis zu vermerken.

Internetservice- portal eAMA

Steigender Beliebtheit erfreut sich das Internetserviceportal eAMA der Agrarmarkt Austria. Unter der Adresse www.eama.at kann im Rindernet die Meldung an die Rinderdatenbank übermittelt werden. Durch die Abfragemöglichkeiten hat man immer einen guten Überblick über die gemeldeten Daten und den aktuellen Bestand in der Rinderdatenbank. Seit 2007 ist auch die Führung des Bestandsverzeichnisses online im Rindernet möglich. Meldet sich ein Landwirt im Onlinebestandsverzeichnis an, wird mit der fristgerechten Meldung an die Rinderdatenbank auch die Eintragung im Bestandsverzeichnis durchgeführt. Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung kann auf das Führen eines anderen Bestandsverzeichnisses verzichtet werden. Das "alte" Bestandsverzeichnis ist aber in jedem Fall mindestens vier Jahre ab Anmeldung zum Onlinebestandsverzeichnis aufzubewahren.
13.02.2012
Autor:Christoph Herbst, AMA
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