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Tiertransport(unternehmer) – Genehmigung verlängern

Antrag auf Verlängerung spätestens drei Monate vor Ablauf stellen.
Muster einer Fahrzeugkennzeichnung - erhältlich um 2 Euro in der jeweiligen Bezirkslandwirtschaftskammer. © LK
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Muster einer Fahrzeugkennzeichnung - erhältlich um 2 Euro in der jeweiligen Bezirkslandwirtschaftskammer. © LK
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Muster einer Fahrzeugkennzeichnung - erhältlich um 2 Euro in der jeweiligen Bezirkslandwirtschaftskammer. © LK
Muster einer Fahrzeugkennzeichnung - erhältlich um 2 Euro in der jeweiligen Bezirkslandwirtschaftskammer. © LK
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Im Jahr 2007 wurde für Landwirte zum ersten Mal die Zulassung als Tiertransportunternehmer „Kurzstrecke“ (bis maximal 8 Stunden Transportdauer) mit der Befristung auf 5 Jahre ausgestellt. Damit liefen diese Genehmigungen im Jahr 2012 aus und mussten (im Bedarfsfalle) verlängert werden. Bis dato hat jedoch nur ein kleiner Teil der Bewilligungsinhaber um eine Verlängerung dieser Genehmigung bei der Bezirkshauptmannschaft angesucht. Ein fehlender bzw. ungültiger Nachweis der Tiertransportunternehmer-Genehmigung würde bei einer Kontrolle mit einer Geldstrafe bis zu 3.500 Euro geahndet werden. Auf der jeweiligen schriftlichen Zulassung als Tiertransportunternehmer ist das Datum der Gültigkeit ersichtlich.
Dieser ist – wie bereits bei der Erstbeantragung – ausgefüllt bei der für den Antragsteller zuständigen Bezirkshauptmannschaft einzureichen.

Wichtiger Hinweis
Der Antrag auf Verlängerung ist frühestens 6 Monate, spätestens jedoch 3 Monate vor Ablauf der Zulassung einzubringen.

Beispiel: Die Transportunternehmergenehmigung ist gültig bis 17. Mai 2013 – das heißt: die Verlängerung kann frühestens ab 17. November 2012, muss aber bis spätestens 17. Februar 2013 beantragt werden. Sollten diese Termine versäumt werden, ist wiederum um Neuausstellung einer Tiertransportunternehmergenehmigung anzusuchen.
Befähigungsnachweis Im Gegensatz zur Tiertransportgenehmigung gilt der Befähigungsnachweis unbefristet. Für die Beantragung eines Befähigungsnachweises ist ein vierstündiger Ausbildungskurs verpflichtend. Der Kurs wird über das LFI Tirol (LFI-Kundenservice 05 92 92-1112) angeboten.

Der auf den Transportfahrzeugen (Anhänger bzw. LKW) anzubringende Hinweis „Lebende Tiere“ kann als Aufkleber bei der jeweiligen Bezirkslandwirtschaftskammer erworben werden.

Zulassung Kurzstrecke

Eine Zulassung als Transportunternehmer „Kurzstrecke“ braucht jeder (egal ob Landwirt oder nicht), der eigene und/oder fremde Tiere über eine Strecke von 65 Kilometer transportiert. Ausgenommen sind Transporte von/zur Alm (ohne km-Einschränkung).

Anforderungen beim Transport von eigenen und/oder fremden Tieren über 65 Kilometer:
  • Befähigungsnachweis
  • Die Zulassung als Transportunternehmer für Kurzstrecke (bis max. 8 Stunden).
  • Transportpapiere – der AMA-Viehverkehrsschein genügt.
  • Einhaltung der technischen Vorschriften.
Downloads zum Thema
  • Antrag auf Verlängerung einer Tiertransportunternehmergenehmigung
28.02.2013
Autor:Rudolf Hussl
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Weitere Informationen:
  • Tiertransport(unternehmer) – Genehmigung verlängern

  • Tierschutzbestimmungen ab 2012: 10-%-Toleranzregelung

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