Muster einer Fahrzeugkennzeichnung - erhältlich um 2 Euro in der jeweiligen Bezirkslandwirtschaftskammer. © LK |
Im Jahr 2007 wurde für Landwirte zum ersten Mal die Zulassung als Tiertransportunternehmer „Kurzstrecke“ (bis maximal 8 Stunden Transportdauer) mit der Befristung auf 5 Jahre ausgestellt. Damit liefen diese Genehmigungen im Jahr 2012 aus und mussten (im Bedarfsfalle) verlängert werden. Bis dato hat jedoch nur ein kleiner Teil der Bewilligungsinhaber um eine Verlängerung dieser Genehmigung bei der Bezirkshauptmannschaft angesucht. Ein fehlender bzw. ungültiger Nachweis der Tiertransportunternehmer-Genehmigung würde bei einer Kontrolle mit einer Geldstrafe bis zu 3.500 Euro geahndet werden. Auf der jeweiligen schriftlichen Zulassung als Tiertransportunternehmer ist das Datum der Gültigkeit ersichtlich.
Dieser ist – wie bereits bei der Erstbeantragung – ausgefüllt bei der für den Antragsteller zuständigen Bezirkshauptmannschaft einzureichen.
Wichtiger Hinweis
Der Antrag auf Verlängerung ist frühestens 6 Monate, spätestens jedoch 3 Monate vor Ablauf der Zulassung einzubringen.
Beispiel: Die Transportunternehmergenehmigung ist gültig bis 17. Mai 2013 – das heißt: die Verlängerung kann frühestens ab 17. November 2012, muss aber bis spätestens 17. Februar 2013 beantragt werden. Sollten diese Termine versäumt werden, ist wiederum um Neuausstellung einer Tiertransportunternehmergenehmigung anzusuchen.
Dieser ist – wie bereits bei der Erstbeantragung – ausgefüllt bei der für den Antragsteller zuständigen Bezirkshauptmannschaft einzureichen.
Wichtiger Hinweis
Der Antrag auf Verlängerung ist frühestens 6 Monate, spätestens jedoch 3 Monate vor Ablauf der Zulassung einzubringen.
Beispiel: Die Transportunternehmergenehmigung ist gültig bis 17. Mai 2013 – das heißt: die Verlängerung kann frühestens ab 17. November 2012, muss aber bis spätestens 17. Februar 2013 beantragt werden. Sollten diese Termine versäumt werden, ist wiederum um Neuausstellung einer Tiertransportunternehmergenehmigung anzusuchen.
