Bei der Vor-Ort-Kontrolle Rinderkennzeichnung wird auch überprüft, ob die vorhandenen Rinder ordnungsgemäß gekennzeichnet sind. Häufig wird dabei festgestellt, dass bei den Rindern eine oder beide der zwei vorgeschriebenen Ohrmarken fehlen.
Bis 2010 wurde nur dann eine Sanktion verhängt, wenn mindestens ein Rind ohne Ohrmarken vorgefunden wurde. Ab 2011 wird bereits eine Sanktion ausgesprochen, wenn eine überdurchschnittlich hohe Anzahl an Rindern nur mit einer Ohrmarke gekennzeichnet ist.
- Wenn mehr als 20% des Bestandes mit nur einer Ohrmarke gekennzeichnet sind, ist ein Kürzungsprozentsatz von zumindest 1% zu vergeben.
- Bei Betrieben mit bis zu zehn Rindern am Betrieb wird eine Kürzung ab drei Rindern mit nur einer Ohrmarke angewendet.
- Liegen bei mehr als 50% der Tiere fehlende Zwillingsohrmarken vor, dann wird im ersten Schritt ein Kürzungsprozentsatz von 3% vergeben. Der betroffene Landwirt erhält die Möglichkeit, in einer Stellungnahme den hohen Anteil schriftlich zu begründen. Wenn in der Stellungnahme die hohe Verlustrate ausreichend begründet werden kann, kann die Kürzung auf 1% reduziert werden.