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Vertrag von Lissabon: Mehr Gewicht für EU-Parlament

Der Weg des Reformprozesses war lang und steinig: Vertrag trat am 1.12.2009 in Kraft.
Dem Europäischen Parlament (im Bild Straßburg) wird in Zukunft mehr Gewicht als bisher zukommen und es muss stärker in die Entscheidungen eingebunden werden. © Bauernjournal
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Dem Europäischen Parlament (im Bild Straßburg) wird in Zukunft mehr Gewicht als bisher zukommen und es muss stärker in die Entscheidungen eingebunden werden. © Bauernjournal
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Dem Europäischen Parlament (im Bild Straßburg) wird in Zukunft mehr Gewicht als bisher zukommen und es muss stärker in die Entscheidungen eingebunden werden. © Bauernjournal
Dem Europäischen Parlament (im Bild Straßburg) wird in Zukunft mehr Gewicht als bisher zukommen und es muss stärker in die Entscheidungen eingebunden werden. © Bauernjournal
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Der Weg zum 1.12.2009, an dem der Lissabon-Vertrag in Kraft getreten ist, war lang und steinig: Nach dem Scheitern der Referenden zum "Verfassungsvertrag" in Frankreich und den Niederlanden im Mai und Juni 2005 dauerte es zwei Jahre, bis im Dezember 2007 die Staats- und Regierungschefs der EU-27 den Vertrag von Lissabon beschlossen. Die Ratifizierung erfolgte ebenfalls nicht ohne Rückschläge (Iren-Nein) und so vergingen bis zum Inkrafttreten des Vertrages nochmals zwei Jahre. Was bringt dieses Werk an Neuem?

EU-Parlament entscheidet mit

Der Vertrag räumt den Volksvertretern mehr Gewicht gegenüber dem Ministerrat ein. Durch die Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens gerade auf den Bereich der Agrarpolitik werden Entscheidungen zur Weiterentwicklung der GAP ohne das Europäische Parlament nicht mehr möglich sein. Bislang wurde hier das Parlament lediglich gehört. Auch wird zukünftig das Budget nur mit Zustimmung des Parlaments beschlossen werden können. Die Anzahl der Abgeordneten wird mit 751 einschließlich des Präsidenten festgelegt. Für Österreich bedeutet dies 19 anstelle der bisherigen 17 Sitze. Einwohnerreiche Länder haben verhältnismäßig weniger Sitze pro Einwohner als kleine Staaten. Auch die Rolle der nationalen Parlamente wird gestärkt, da diese nunmehr einen Einspruch gegen Vorschläge der Europäischen Kommission erheben können, wenn in nationale Kompetenzen eingegriffen wird. Eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips kann bei Zustimmung von einem Drittel der nationalen Parlamente zu einem Abbruch der Gesetzesinitiative führen (Gelbe Karte). Die Wahrung des Subsidiaritätsprinzips obliegt jedoch weiterhin dem Europäischen Gerichtshof.

EU-Volksbegehren möglich

Die Bürgerrechte werden durch die nun rechtsverbindliche EU-Charta der Grundrechte gestärkt. Nur das Vereinte Königreich, Polen und zuletzt auch Tschechien sind von der Verpflichtung der Anwendung der Charta ausgenommen (optout). Auch können EU-Bürger mithilfe des europäischen Volksbegehrens und einer Million Unterschriften die Kommission zur Vorlage eines Gesetzesvorschlages einladen. Die "partizipative Demokratie" verlangt von den EU-Institutionen zudem einen regelmäßigen, offenen und transparenten Dialog mit repräsentativen Organisationen und der Zivilgesellschaft. Die Kommission wird darüber hinaus angehalten, vor der Vorlage eines Gesetzesentwurfs ein breit angelegtes Konsultationsverfahren durchzuführen, das in der Regel über Internet abgehalten werden wird.

Neu: EU-Ratspräsident

Neu eingerichtet wurde das Amt des Präsidenten des Europäischen Rates (Ratspräsident), der von den Staats- und Regierungschefs für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählt wird. Er wird zukünftig die Tagungen des Europäischen Rates leiten, wodurch die "Neutralisierung" des bisherigen Ratspräsidenten aus einem Mitgliedstaat, der zugleich Ratsvorsitzender und Regierungschef war, wegfällt. Der erste EU-Ratspräsident ab 1.01.2010 ist der belgische Ministerpräsident Herman van Rompuy.

Die Entscheidungsfindung im Ministerrat wird durch die Ausweitung der qualifizierten Mehrheit erleichtert und vereinfacht. Das Vetorecht für einzelne Mitgliedstaaten (Einstimmigkeitsprinzip) bleibt nur bei Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik, Steuerbestimmungen, Beschlüssen zum mehrjährigen Finanzrahmen und der Bewirtschaftung von Wasserressourcen (wofür sich gerade Österreich immer stark gemacht hat) bestehen. Die qualifizierte Mehrheit wird neu definiert und zukünftig dann vorliegen, wenn 55% der Mitgliedstaaten zustimmen, die mindestens 65% der Bevölkerung repräsentieren. Man spricht dabei von der "Doppelten Mehrheit", die ab 1.11.2014 gelten wird.

Neu: EU-"Außenminister"

Ebenfalls neu ist die Funktion des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik (eine Art EU-Außenminister), in der die bisherige Kompetenzaufteilung zwischen Kommission und Rat zusammengefasst wird. Dieses Amt wurde der Britin Catherine Ashton (bisher Kommissarin für Handelspolitik) übertragen, die nunmehr den Ministerrat für auswärtige Angelegenheiten leiten und zudem Vizepräsidentin der Kommission/Außenkommissarin sein wird.

Ab 2014: Weniger Kommissare

Auch auf Kommissionsebene gibt es Änderungen: Ab 2014 wird die Anzahl der Kommissare um ein Drittel verkleinert, so der Europäische Rat nicht einstimmig anders entscheidet. Ab dann wird nicht mehr jeder Mitgliedstaat einen Kommissar stellen. Die Rolle des Kommissionspräsidenten wird dadurch sicherlich gestärkt. Auch der Austritt aus der Union ist geregelt: Jeder Mitgliedstaat hat nun die rechtlich verankerte Möglichkeit, freiwillig aus der EU auszutreten.

Im Vertrag werden die prioritären Politikbereiche neu festgehalten. So wird als neue Kompetenz der EU erstmals der Klimaschutz als Bereich der Umweltpolitik hinzugefügt. Neu ist auch die Rechtsgrundlage für eine europäische Energiepolitik. Die Energieversorgungssicherheit, die Förderung der Energieeffizienz und der Ausbau der erneuerbaren Energieträger werden als Schwerpunkte definiert und die Energiesolidarität innerhalb der EU festgeschrieben.
16.12.2009
Autor:Mag. Martin Längauer
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