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Folgende Anforderungen müssen erfüllt werden:
1. Die Verunreinigung von Futtermitteln durch Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Tierarzneimittel, Abfälle, verunreinigtes Wasser, Schädlinge, Schimmelpilze, krank machende Bakterien und sonstige gefährliche Stoffe ist weitgehend zu vermeiden
2. Verbot der Lagerung und des Einsatzes von tierischen Proteinen (Tiermehl) für Fütterungszwecke
3. Die Verwendung von Fischmehl ist nur unter besonderen Bedingungen möglich:
– reine Schweinebetriebe: Registrierung in einer zentralen Datenbank oder Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde, hergestellte Futtermittel nur für die eigenen Tiere verwenden
– kombinierte Betriebe: Verfütterung fischmehlhältiger Futtermittel an Schweine – Meldung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, getrennte Haltung von Wiederkäuern und Nichtwiederkäuern sowie getrennte Lagerung der entsprechenden Futtermittel und keine gemeinsamen Mischanlagen z. B. für Rinder und Schweine
4. Absicherung der Rückverfolgbarkeit für alle Futtermittel am Betrieb, wobei die betriebseigenen über die jeweiligen Angaben der Flächennutzungsliste des MFA-Flächen ohnehin aufliegen. Für alle zugekauften Futtermittel muss über Belege (Lieferscheine, Rechnungen, Eigenbelege) die Herkunft nachvollziehbar sein. Bei eigenen Mischanlagen sind Aufzeichnungen, z. B. Rezepturen, erforderlich.
Aspekte der Vor-Ort-Kontrolle
Was wird bei Vor-Ort-Kontrollen überprüft?
Besonderes Augenmerk wird bei Vor-Ort-Kontrollen auf das Verbot tierischer Proteine (Tiermehlverbot) sowie die Einhaltung der genannten Bedingungen zum Fischmehleinsatz gelegt. Die ordnungsgemäße Herstellung, Lagerung und Verfütterung aller Futtermittel, um Verunreinigungen mit gefährlichen Stoffen weitgehend zu vermeiden, ist ein weiterer Schwerpunkt bei Kontrollen.
Die getrennte Lagerung von Futtermitteln und gefährlichen Stoffen (z. B. Pflanzenschutzmittel, Düngemittel oder Abfälle) steht hier im Mittelpunkt. Weiters müssen Futtermittel gegen Verunreinigungen geschützt werden. Sie dürfen unter anderem nicht in Säcken oder Kisten, die mit unerwünschten Stoffen befüllt waren, transportiert oder gelagert werden. Ebenso sind Anlagen, Behälter, Transportgeräte und Fahrzeuge, die mit Futtermittel in Kontakt kommen, entsprechend zu reinigen. Ein Anhänger, der z. B. für Düngertransporte benutzt wurde, muss spätestens vor dem nächsten Transport von Futtermitteln gründlich gereinigt werden.
Sämtliche Arbeitsvorgänge in der Futtergewinnung sind so zu organisieren, dass die Futtermittelsicherheit nicht vermindert wird, z. B. Trocknen von Getreide mit höherer Erntefeuchte, um Schimmelbildung zu vermeiden. Kontaminationen durch Tiere und Schädlinge in Lagerräumen sind so weit als möglich zu verhindern. Dazu zählen: die Reinigung nach dem Entleeren, die Bekämpfung von Lagerschädlingen, z. B. Kornkäfer, Maßnahmen gegen Schadnager und die Verschmutzung durch Vogelkot (Schutzgitter).
Wichtige Punkte bei Kontrollen:
Im Zuge der Kontrollen werden auch Futterproben gezogen, wobei eigene Hofmischungen und Futtermittel nicht österreichischer Herkunft sowie Futter von Flächen mit z. B. Klärschlammdüngung im Mittelpunkt stehen.
CC-Ordner
Im Bereich der Futtermittelsicherheit kommt der eigenverantwortlichen Überprüfung und Einhaltung der Anforderungen größte Bedeutung zu. Ein wertvolles Hilfsmittel sind dabei die CC-Ordner der Landwirtschaftskammer. Im Vordergrund steht der Schutz der Gesundheit für Mensch und Tier sowie die Sicherung der Qualität tierischer Produkte.
1. Die Verunreinigung von Futtermitteln durch Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Tierarzneimittel, Abfälle, verunreinigtes Wasser, Schädlinge, Schimmelpilze, krank machende Bakterien und sonstige gefährliche Stoffe ist weitgehend zu vermeiden
2. Verbot der Lagerung und des Einsatzes von tierischen Proteinen (Tiermehl) für Fütterungszwecke
3. Die Verwendung von Fischmehl ist nur unter besonderen Bedingungen möglich:
– reine Schweinebetriebe: Registrierung in einer zentralen Datenbank oder Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde, hergestellte Futtermittel nur für die eigenen Tiere verwenden
– kombinierte Betriebe: Verfütterung fischmehlhältiger Futtermittel an Schweine – Meldung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, getrennte Haltung von Wiederkäuern und Nichtwiederkäuern sowie getrennte Lagerung der entsprechenden Futtermittel und keine gemeinsamen Mischanlagen z. B. für Rinder und Schweine
4. Absicherung der Rückverfolgbarkeit für alle Futtermittel am Betrieb, wobei die betriebseigenen über die jeweiligen Angaben der Flächennutzungsliste des MFA-Flächen ohnehin aufliegen. Für alle zugekauften Futtermittel muss über Belege (Lieferscheine, Rechnungen, Eigenbelege) die Herkunft nachvollziehbar sein. Bei eigenen Mischanlagen sind Aufzeichnungen, z. B. Rezepturen, erforderlich.
Aspekte der Vor-Ort-Kontrolle
Was wird bei Vor-Ort-Kontrollen überprüft?
Besonderes Augenmerk wird bei Vor-Ort-Kontrollen auf das Verbot tierischer Proteine (Tiermehlverbot) sowie die Einhaltung der genannten Bedingungen zum Fischmehleinsatz gelegt. Die ordnungsgemäße Herstellung, Lagerung und Verfütterung aller Futtermittel, um Verunreinigungen mit gefährlichen Stoffen weitgehend zu vermeiden, ist ein weiterer Schwerpunkt bei Kontrollen.
Die getrennte Lagerung von Futtermitteln und gefährlichen Stoffen (z. B. Pflanzenschutzmittel, Düngemittel oder Abfälle) steht hier im Mittelpunkt. Weiters müssen Futtermittel gegen Verunreinigungen geschützt werden. Sie dürfen unter anderem nicht in Säcken oder Kisten, die mit unerwünschten Stoffen befüllt waren, transportiert oder gelagert werden. Ebenso sind Anlagen, Behälter, Transportgeräte und Fahrzeuge, die mit Futtermittel in Kontakt kommen, entsprechend zu reinigen. Ein Anhänger, der z. B. für Düngertransporte benutzt wurde, muss spätestens vor dem nächsten Transport von Futtermitteln gründlich gereinigt werden.
Sämtliche Arbeitsvorgänge in der Futtergewinnung sind so zu organisieren, dass die Futtermittelsicherheit nicht vermindert wird, z. B. Trocknen von Getreide mit höherer Erntefeuchte, um Schimmelbildung zu vermeiden. Kontaminationen durch Tiere und Schädlinge in Lagerräumen sind so weit als möglich zu verhindern. Dazu zählen: die Reinigung nach dem Entleeren, die Bekämpfung von Lagerschädlingen, z. B. Kornkäfer, Maßnahmen gegen Schadnager und die Verschmutzung durch Vogelkot (Schutzgitter).
Wichtige Punkte bei Kontrollen:
- Einhaltung der Futtermittelsicherheit, Vermeiden sämtlicher Kontaminationsrisiken
- Bei Fischmehleinsatz Einhalten oben angeführter Bestimmungen
- Dokumentation der Herkunft und Menge der vorhandenen Futtermittel
- Sauberkeit von Stall, Futterlager und Mischanlagen
- Bei Vorhandensein von Zusatzstoffen (Reinsubstanzen) und Vormischungen, behördliche Zulassung bzw. Registrierung erforderlich
Im Zuge der Kontrollen werden auch Futterproben gezogen, wobei eigene Hofmischungen und Futtermittel nicht österreichischer Herkunft sowie Futter von Flächen mit z. B. Klärschlammdüngung im Mittelpunkt stehen.
CC-Ordner
Im Bereich der Futtermittelsicherheit kommt der eigenverantwortlichen Überprüfung und Einhaltung der Anforderungen größte Bedeutung zu. Ein wertvolles Hilfsmittel sind dabei die CC-Ordner der Landwirtschaftskammer. Im Vordergrund steht der Schutz der Gesundheit für Mensch und Tier sowie die Sicherung der Qualität tierischer Produkte.

